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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. überträgt dem Abt Johann (Tegernbeck) des Klosters St. Emmeram in Regensburg die volle Gewalt, als ksl. Kommissar den Rechtsstreit zwischen Elspeth, der Witwe des verstorbenen Friedrich Schmidt von Kiefenholz und Andreas Schmidbauer von Pfatter und seinen mitgewonten zum Austrag zu bringen, nachdem Elspeth gegen das für Andreas Schmidbauer günstige Urteil des Landgerichtes von Wörth, das von Bf. Heinrich von Regensburg und seinen Räten bestätigt worden war, an ihn appelliert hatte. Er soll den Parteien einen Rechtstag setzen, Zeugen verhören und an Stelle des Kaisers ein endgültiges Urteil fällen, gegen das nicht mehr appelliert werden kann.

Originaldatierung:
Am sibenzehenden tag des monedts Augusti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift inseriert in ein Libell des Abtes Johann (Tegernbeck) von St. Emmeram von 1488 August 23 im BayHStA München (Sign. KU Regensburg St. Emmeram 1488 August 23), Pap.

Kommentar

Siehe oben n. 399.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 404, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-08-17_1_0_13_15_0_404_404
(Abgerufen am 20.04.2024).