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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. bekennt, daß er sich mit Kammerer und Rat der Stadt Regensburg dahingehend vereinet und vertragen habe, daß diese ihm für die ihnen auf dem Nürnberger Tag gegen den Kg. von Ungarn auferlegte Reichshilfe 6000 rhein. Gulden schulden, von denen die erste Hälfte innerhalb eines Jahres, gerechnet ab Weihnachten dieses Jahres, die andere Hälfte dann innerhalb eines Jahres nach Ablauf dieser Frist, gezahlt werden soll und daß sie, die Regensburger, dies ihm innerhalb von zwei Monaten in einem notdurfftigen gewonndlichen geltschuldbrief geloben sollen. Dafür habe er den Regensburgern zugesagt, ihnen gegen Aushändigung dieses Schuldscheins ein notdurfftig absolucion der gemelten hilf1 und außerdem zwei ksl. Bestätigungsbriefe über einen Kaufbrief, der ihnen von Hz. Albrecht von Bayern (-München) gegeben wurde2 und über ein statut, so sy nachstewr halben auf ir burger und einwoner daselbst zu Regensbpurg, die sich von ine zu ziehen unndersteen3, erlassen haben, on ferrer beswerd und enntgeltnuß auszustellen. Er erlaubt ihnen auch mit diesem Brief, das genannte Statut bereits jetzt, innerhalb der zwei Monate, anzuwenden, ohne hierfür verantwortlich gemacht werden zu können.

Originaldatierung:
Am achtundzweintzigisten tag des monets octobris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. KVv: Regenspurg (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1483 Oktober 28), Pap., rotes, rückseitig aufgedr., (vermutliches) S 18 (nicht mehr erhalten).

Kommentar

Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 661 mit Anm. 1356.

Anmerkungen

  1. 1Siehe Vorurkunde n. 382.
  2. 2Siehe Folgeurkunde n. 384.
  3. 3Siehe n. 379. Die Urkunde wurde offensichtlich zurückdatiert auf August 24.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 383, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-10-28_1_0_13_15_0_383_383
(Abgerufen am 29.03.2024).