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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Heinrich und Thomas Amman von Regensburg, [Vormünder der Clara Mayr]1, mit, [Margarethe], die Witwe Lienhart Ammans von Kelheim habe ihm vorgetragen, daß ihr verstorbener Mann vor einiger Zeit gegen ein zugunsten Claras, Tochter des verstorbenen Hermann Mayr, ergangenes Urteil des Hofgerichts Hz. Albrechts von Bayern (-München) in Kelheim an ihn berufft und geappellirt habe. Da er niemandem, der Recht begehre, dies versagen solle, lädt er auf Bitten der Klägerin die Genannten [als Vormünder der Beklagten] auf den 45. Tag nach Zustellung dieses Briefes, bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag, peremptorisch zur rechtlichen Verantwortung vor sich oder den, den er an seiner Stelle damit beauftragen werde, und weist sie darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werde.

Originaldatierung:
Am sibenundczwanzigisten tage des monets september (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in einem Notariatsinstrument des Andreas Vogel von 1483 Oktober 30 im BayHStA München (Sign. HU Regensburg 1483 Oktober 30), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Der Text in eckiger Klammer im Regest geht aus dem Notariatsinstrument hervor. Zu Clara Mayr (Jungwirth) siehe auch unten n. 468.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 381, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-09-27_1_0_13_15_0_381_381
(Abgerufen am 20.04.2024).