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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. beurkundet ein Urteil des ksl. Kammergerichts, durch das Kammerer und Rat der Stadt Regensburg auf die Klage1 des ksl. Kammerprokuratorfiskals wegen ihrer Weigerung, den Nürnberger Beschlüssen zur Truppengestellung gegen den Kg. (Matthias) von Ungarn nachzukommen, zum Verlust aller Zölle, Freiheiten, Privilegien und Gerechtigkeiten sowie zur Zahlung von 1000 Mark lötigen Goldes an die ksl. Kammer verurteilt wurden.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Erwähnt in der Folgeurkunde n. 377.

Kommentar

Ein entsprechendes Urteil ist um die gleiche Zeit auch gegen die Stadt Friedberg ergangen (vgl. Regg. F. III., H. 4 n. 853); dsgl. gegen Trier (vgl. ebd., H. 9 n. 357). Zum rechtlichen Vorgehen der Stadt Regensburg im Mai 1482 gegen die ksl. Aufforderungen zur Reichshilfe vgl. ISENMANN, Reichsstadt, S. 125, Anm. 363.

Anmerkungen

  1. 1Zur Ladung Regensburgs siehe oben n. 374.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 376, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-02_1_0_13_15_0_376_376
(Abgerufen am 19.04.2024).