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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. verleiht wissentlich in crafft diß briefs Georg von Absberg, seinen Erben und Nachkommen das Recht zur Errichtung und Nutzung einer offenen Schenkstätte mit Behausung in dem dem Bistum Eichstätt zugehörigen Dorf Untermässing (Nidernmessingen). Er bestimmt, daß die Genannten an der Schenkstätte alle Rechte und Freiheiten besitzen sollen wie andere Personen auch, die eine Schenkstätte haben, unter Einschluß des Rechtes, die Schenkstätte auch an andere Personen umb zimlich zins und gult zu verleihen, doch unschädlich ihm und dem Reiche an seiner kaiserlichen obergkhait und jedermann an seinen Freiheiten und Rechten. Er befiehlt allen Reichsuntertanen bei Vermeidung seiner und des Reichs schwerer Ungnade und einer halb an die ksl. Kammer, halb an die Geschädigten zu zahlenden Pön von 40 Mark Gold, die Begünstigten im Gebrauch dieses Privilegs nicht zu beeinträchtigen, noch zu gestatten, daß andere dies tun.

Originaldatierung:
Mit urkhund diß briefs besigelt mit unserm kaiserlichen anhangenden innsigel ... Am letzten tag des monnats Juny (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Kop.: Insert in einer Org. Urkunde K. Ferdinands I. von 1559 August 3 an die Herren von Absberg im Archiv des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg (Sign. Urk. n. 583). Reg.: VOLKERT, Archivrepertorien 2, 1 n. 377a

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 369, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1481-06-30_1_0_13_15_0_369_369
(Abgerufen am 28.03.2024).