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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. gibt bekannt, daß er als romischer keiser und obrister vogt und beschirmer der kirchen die gardien und Brüder des Franziskanerordens in seinen und des heiligen Reiches Städten Regensburg, Augsburg und Nördlingen mit ihren Dienern und ihrem Hab und Gut in seinen und des heiligen Reichs sonndern verspruch, schutz und schirm genommen habe und bestimmt, daß sie alle Gnaden, Rechte, Freiheiten, Privilegien und Gerechtigkeiten in der gleichen Weise wie andere Gotteshäuser gebrauchen und genießen sollen, die sich ebenfalls im gleichen Schutzverhältnis gegenüber ihm und dem Reich befinden. Dies bedeutet auch, daß sie ohne seinen ausdrücklichen Befehl durch niemanden reformiert noch wider ir allt herkomen gedrungen werden sollen. Er gebietet deshalb allen Reichsangehörigen und insbesondere den Bürgermeistern und Räten der Städte Regensburg, Augsburg und Nördlingen bei Vermeidung seiner und des Reiches schwerer Ungnade und einer Pön von fünfzig Mark lötigen Goldes, zahlbar in die ksl. Kammer, dies zu beachten und die genannten Franziskaner nicht im Genuß ihrer Freiheiten und Privilegien zu hindern, sondern sie darin zu hannthaben, schützen und [zu] schirmen.

Originaldatierung:
Am vierden tag des monets decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. KVv: Rta Caspar Perenwert (Blattmitte). Fratres minores (rechter Außenrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1480 Dezember 4 [Reg.-Minoriten 103]), Perg., rotes S 18 an Ps. mit auf der Rückseite der Siegelschale eingedr. wachsfarbenem S 16 (gut erhalten). Kop.: Zwei Abschriften des 16. Jh. ebd. unter gleicher Sign., Pap. Weitere Teilabschrift des 16./17. Jh. in den Collectaneen des Elias Eppinger, ebd. (Sign. RL Regensburg 596, fol. 330r), Pap.

Kommentar

Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 640 mit Anm. 1312. Die der Konventualenrichtung anhängenden Franziskanerkonvente der drei genannten Städte hatten sich als einzige innerhalb der bayerischen Ordenskustodie nicht der Reformrichtung der Observanten angeschlossen, vgl. HILZ, Minderbrüder, S. 128.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 368, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-12-04_1_0_13_15_0_368_368
(Abgerufen am 29.03.2024).