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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. schildert Kammerer und Rat der Stadt Regensburg, wie er in der Vergangenheit mit Hilfe der Reichsstände manche Anstrengungen unternommen habe, gegen die Türken und ettlich cristenlich persons frembder nacion1, die sich zum Ziel gesetzt hätten, den heiligen cristenlichen glauben zu myndten, auch das heilig reich und dewtsch nacion under gewaltsam frembder zungen zu bringen, vorzugehen. In seinen Bemühungen sei er jedoch nicht nur durch der Türken macht, sondern auch durch des Königs (Matthias) von Ungarn mutwillig uncristenlich fürnemen verhindert worden, so daß er zur Zeit ohne sein widerbringlichs verderben seine Erblande nicht verlassen könne, was sein gemüt nit clein beschwere. Damit durch seine Abwesenheit die sachen nit verlassen werden, habe er einen Tag auf sand Jacobs des heiligen zwelfpoten tag schiristkunftig (Juli 25) nach Nürnberg2 ausgeschrieben, zu dem er seine bevollmächtigte Vertretung abordnen werde. Er befiehlt ihnen deshalb, ebenfalls ihre bevollmächtigte Botschaft zu schicken, um gemeinsam mit seinen Gesandten und den anderen Reichsständen über Abwehrmaßnahmen zu beraten, als ir des got dem almechtigen, unns und dem heiligenn reich, cristenlichem glauben, dewtscher nacion und ew selbst zu tuonde schuldig seit. Am dreiundzwenzigisten tag des monats juny (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 13 [unfoliiert]), Pap. Reg.: Regg. F. III., H. 4 n. 818 (entsprechendes Schreiben an die Stadt Frankfurt); dsgl. ebd., H. 11 n. 515 (an Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen).

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist wohl vor allem der Kg. von Frankreich; vgl. Regg. F. III., H. 4 n. 818, Anm. 1.
  2. 2Der Tag konnte erst 1480 Oktober 23 eröffnet werden; vgl. ISENMANN, Kaiser, Reich, S. 202 und KÜFFNER, Reichstag, S. 5-14. Nach BECKER, Teilnahme, Tab. I nach S. 102, waren sechs Städtegesandtschaften auf diesem Tag anwesend; Regensburg wurde durch die Ratsherren Hermann Zeller und Erhard Notscherf vertreten (vgl. GEMEINER 3 S. 635, Anm. 1304). Vgl. ferner JANNSEN, Reichscorrespondenz 2 n. 568; KÜFFNER, Reichstag, S. 72-74.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 367, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-06-23_1_0_13_15_0_367_367
(Abgerufen am 25.04.2024).