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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. schreibt Ammann, Bürgermeister und Rat der Stadt Saulgau (Sulgen), die erwirdig Margarete, Äbtissin des Gotteshauses Buchau, unser fürstin1, habe vorbringen lassen, daß sie ihr und ihrem Stift den Besitz an der waltzenmili2 zu Saulgau, im Riet gelegen, streitig machten, indem sie gewaltsam und ohne Recht den Wasserzufluß unterbrochen, die schutzungen abgerissen und ihren Müllern auf derselben Mühle den Gebrauch des Wassers verwehrt hätten. Dies alles sei geschehen, obwohl das Gotteshaus Buchau seit Menschengedenken im ungestörten Besitz und Gebrauch der Mühle und des Wassers gewesen sei. Er gebietet den Adressaten deshalb, innerhalb von 50 Tagen nach Zustellung dieses Briefes die abgebrochenen schutzen wieder aufzubauen, den Wasserzulauf wiederherzustellen und die Äbtissin mit ihrem Kapitel und Gotteshaus im Gebrauch ihrer Mühle und des Wassers, wie es bisher Herkommen war, nicht zu beeinträchtigen, damit nit nott werde, deßhalben ferrer wider euch zu handeln. Am sechsundzwainzigisten tag des monats jenuarii.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift des 16. Jh. eines Notariatsinstrumentes des Johannes Figel von 1479 März 14 im Fürstlich Thurn und Taxisschen Zentralarchiv Regensburg (Sign. Schwäbische Akten 167, fol. 189v -190r), Pap.

Kommentar

Zu den Besitzungen des Damenstiftes Buchau am Federsee in der Stadt Saulgau vgl. THEIL, S. 210f.

Anmerkungen

  1. 1Bemerkenswert ist, daß der Äbtissin hier im Gegensatz zur Urkunde von 1455 Juli 7 (oben n. 113) fürstliche Prädikate und Fürstentitel zugestanden wurden. Zur (im Spätmittelalter schwankenden) Fürsteneigenschaft der Abtei vgl. KRIEGER, Lehnshoheit, S. 186ff., 189f.
  2. 2„Weltzlis Mühle“ zu Saulgau „mit 1 Haus, 1 Stadel und Krautgarten“ ist im Buchauer Urbar von 1478 verzeichnet, vgl. THEIL, S. 210.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 356, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-01-26_1_0_13_15_0_356_356
(Abgerufen am 28.03.2024).