Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

Sie sehen den Datensatz 349 von insgesamt 504.

K.F. teilt den in Regensburg gefangenen Juden mit, daß er, nachdem er sie aus der sweren straff um ihr Leib und Leben, die Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg gegen sie fürgenommen, gnediclich erlöset habe, mit den Regensburgern einen Vertrag geschlossen habe, in dem sie (die Juden) verpflichtet wurden, ihm 10000 rhein. Gulden zu geben. Nach dem Vertrag seien Kammerer und Rat damit beauftragt worden, das Geld für ihn einzuziehen. Außerdem sei diesen befohlen worden, sie weiter in Regensburg wohnen zu lassen und sie von seines und des heiligen Reiches wegen zu schützen. Nun hätten Kammerer und Rat ihm aber berichtet, daß sie sich trotz zahlreicher Aufforderungen bisher geweigert hätten, das Geld zu bezahlen, was ihn angesichts der ihnen erwiesenen Gnaden mercklichen befremde. Da er gewillt sei, den Vertrag einzuhalten, befiehlt er ihnen ernstlich, die 10000 Gulden zu bezahlen oder entsprechende Sicherheiten zu geben. Im Weigerungsfalle würde ihnen unrats und verletzung ihrer Leiber und Güter entstehen, wofür sie dann selbst die Verantwortung trügen.

Originaldatierung:
Am sibentzehenden tag des monads julii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. KVv: Unsern und des richs juden, so zu Regenspurg gefangen ligen.

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1478 Juli 17), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. S 18 (stark beschädigt). Kop.: Gleichzeitige Abschrift ebd. (Sign. RU Regensburg 1478 Juli 17), Pap. Druck: STERN, Jahrbuch 20, S. 168f. Reg.: WIENER, Regesten 1 n. 115; STRAUS n. 479.

Kommentar

Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 611 (mit Anm. 1227).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 349, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-07-17_1_0_13_15_0_349_349
(Abgerufen am 18.04.2024).