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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. hält Kammerer, Rat und Gemeinde der Stadt Regensburg vor, daß sie trotz seiner mehrfachen Aufforderungen, die inhaftierten Juden ihm zu überstellen, diese immer noch gefangenhalten und damit seine Gebote frevenlichen verachten. Deshalb habe er sie als römischer Kaiser mit unser keyserlichen ladung furgenomen. Da aber das Kammergericht bisher in übung nit gewesen sei und er es zur Zeit auch wegen der mercklichen kriegsleuff und gescheffte halben, mit denen er im Reich und in seinen Erblanden beladen sei, nit aufgerichten könne, hätten sie in ihrem Ungehorsam und ihrer Verachtung gegen ihn als ihrem Herrn und K. verharrt, was er nicht weiter dulden könne. Er befiehlt ihnen deshalb bei Vermeidung seiner und des heiligen Reiches Acht und Aberacht, einer Pön von 1000 Mark lötigen Goldes, zahlbar in die ksl. Kammer, sowie dem Verlust aller ihrer Freiheiten und Privilegien, innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Briefes die genannten Juden mit ihren Gütern ihm zu überstellen und dies nicht unter Berufung auf vermeintliche Freiheiten, die er kraft ksl. Machtvollkommenheit hiermit aufhebe, zu verweigern. Im Falle ihres Gehorsams werde er dafür Sorge tragen, daß jedem, der gegen die genannten Juden Klagen vorzubringen habe, Recht gewährt werde. Sollten sie aber weiterhin ungehorsam bleiben und innerhalb der genannten Frist seinem Gebot nicht nachkommen, erklärt er sie hiermit in seine und des heiligen Reiches Acht und Aberacht sowie in die genannten zusätzlichen Strafen.

Originaldatierung:
Am zweiundtzwaintzigisten tag des monads februarii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. KVv: Mandat juden (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1478 Februar 22 [Fasz. 588]), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. S 18 (mit Pap. überklebt, gut erhalten). Kop.: Abschrift in einem Notariatsinstrument des Hans Bernauer von 1478 März 24, ebd. (Sign. RU Regensburg 1478 März 24), Perg. Reg.: WIENER, Regesten 1 n. 110; STRAUS n. 437.

Kommentar

Vgl. hierzu auch GEMEINER 3 S. 604f. (mit Anm. 1222), wonach dieses Mandat am Montag in der Karwoche (1478 März 16) durch einen ksl. Boten in Regensburg übergeben wurde. STRAUS n. 453f. zufolge handelte es sich dabei jedoch nur um eine Vorankündigung des ksl. Mandats durch den Notar Hans Pfab, während nach einer Mitteilung der Stadt an ihre Gesandten am ksl. Hof das Mandat selbst erst 1478 März 23 in Regensburg eingetroffen sei (vgl. STRAUS n. 464). Erwähnt auch bei HEINIG, Hof, S. 1074 (mit Anm. 770); STERN, Jahrbuch 20, S. 167.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 343, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-02-22_1_0_13_15_0_343_343
(Abgerufen am 25.04.2024).