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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg mit, daß er auf das Ersuchen ihrer Anwälte1 den vor dem Kammergericht anhängigen Prozeß zwischen dem ksl. Kammerprokuratorfiskal und ihnen wegen der gefangenen Juden laut des hierüber ausgestellten Briefes2 auf den nächsten Gerichtstag nach 1478 Februar 2 aufgeschoben habe. Er gebietet ihnen, die gefangenen Juden auff zimlich burgschaft freizulassen.

Originaldatierung:
An unser lieben Frawen tag concepcionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen camerer und rette der statt Regenspurg (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1477 Dezember 8), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. S 18 (stark beschädigt). Kop.: Abschrift des 15. Jh. ebd. (Sign. Gemeiners Nachlaß 12, fol. 265v), Pap. Reg.: STRAUS n. 421 (mit Verweis auf die Antwort der Stadt). Erwähnt auch bei STERN, Jahrbuch 20, S. 167.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. hierzu STRAUS n. 413 und n. 416.
  2. 2Siehe Vorurkunde n. 340.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 341, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-12-08_1_0_13_15_0_341_341
(Abgerufen am 28.03.2024).