[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. erinnert Bf. Heinrich von Regensburg an sein vormaliges Schreiben, in dem er ihm befohlen habe, das Gotteshaus St. Emmeram in Regensburg gegenüber einem Mönch mit Namen Sebald (Gutkauf), zu schützen1, der sich aus eigenem Mutwillen und unter dem Einfluß anderer unterstanden habe, das Kloster zu visitieren und zu reformieren. Mittlerweile sei ihm berichtet worden, daß der genannte Sebald und seine Helfer sich an den Papst (Sixtus IV.) gewandt hätten, dem er (K.F.) in dieser Angelegenheit ebenfalls geschrieben habe2, um ihr Vorhaben durchzusetzen, wodurch dem Kloster unwiederbringlicher Schaden entstehen könnte. Da das genannte Gotteshaus von dem Stuhl zu Rom, ihm und seinen Vorfahren am Reiche, römischen Kaisern und Königen, dahingehend gefreit und begnadet sei, daß, falls eine Visitation oder Reformation erforderlich würden, diese von niemandem anderen als dem Bf. von Regensburg vorgenommen werden solle, befiehlt er ihm, dieses unverzüglich mit einem oder zwei Prälaten desselben Ordens aus seinem Bistum zu visitieren und nicht zu gestatten, daß der genannte Sebald oder ein anderer mit dem Anspruch auf Visitation gegen das Kloster vorgehe.

Originaldatierung:
Am zweintzigisten tage des moneds julii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. KVv: Abbt von Sand Heymeran (oberer Blattrand, Mitte). Ex parte abbatis S. Emmerammi (Empfängervermerk, rechts darunter).

Überlieferung/Literatur

Org. im Bischöflichen Zentralarchiv Regensburg (Sign. OA KL 22 [St. Emmeram] Urk. 1477 Juli 20), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. S 18 (nur im Abdruck erhalten). Kop.: Abschrift des 15. Jh. im BayHStA München (Sign. KU Regensburg St. Emmeram 1477 Juli 20), Pap. Weitere Abschriften des 18. Jh. ebd. (Sign. KL Regensburg St. Emmeram 40/V, fol. 69r -70v), Pap. sowie in der Staatlichen Bibliothek Regensburg (Sign. Rat. ep. 359, Bd. 4 [unfoliiert]), Pap. und ebd. (Sign. Rat. ep. 346, Bd. 8, fol. 44v -46r), Pap. Lit.: FEUERER, Benediktinerklöster, S. 36f. mit Anm. 103 (Druck in Auszügen); ZIEGLER, Benediktinerkloster, S. 32.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 327.
  2. 2Siehe oben n. 326.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 336, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-07-20_2_0_13_15_0_336_336
(Abgerufen am 28.03.2024).