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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt den Steuereinnehmern (des Hz. Albrecht IV. von Bayern[-München]) im Niederland zu Bayern (Straubing) mit, er habe erfahren, daß sie sich unterstanden hätten, von den Weingärten und Gütern, die arme lewt von Regensburger Bürgern in Besitz haben, ohne sein wissen und haissen und im Widerspruch zum alten Herkommen eine Steuer zu erheben und diese im Wege der Pfändung oder auf andere, die Betroffenen beschwerende Weise einzutreiben, was er mit Befremden zur Kenntnis nehme und zu hanthabung seiner und des Reiches oberkeit nicht dulden könne. Er befiehlt ihnen deshalb, diese Besteuerung unverzüglich abzustellen, die Betroffenen bei ihrem alten Herkommen zu belassen und alles, was sie im Wege der Pfändung oder auf andere Weise erlangt haben, wieder zurückzugeben.

Originaldatierung:
Am zehenden tag des monads july.
Kanzleivermerke:
KVr: Unterfertigung fehlt. KVv: Mand(atum) Regenspurg (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1477 Juli 10 [Fasz. 584]), Pap., rotes, rückseitig aufgedr., gut erhaltenes S 18 (mit Pap. überklebt). Reg.: LICHNOWSKY(-BIRK) 7 n. 2069.

Kommentar

Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 598 (Anm. 1200) und MAYER, Ringen, S. 31, Anm. 30. Vgl. FEUERER, Benediktinerklöster, S. 182, Anm. 632. Siehe auch oben n. 322 und 328.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 333, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-07-10_1_0_13_15_0_333_333
(Abgerufen am 29.03.2024).