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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer, Rat und hausgenossen der Stadt Regensburg mit, ihm sei zur Kenntnis gelangt, daß seine und des Reichs Juden in der Stadt Regensburg an ihren Freiheiten, alten Gewohnheiten und Herkommen beeinträchtigt und auch bei der Inanspruchnahme angemessener Zinsen (eines zymlichen gesuchs) gehindert würden, was ihm an seiner oberkeit zu abpruche und schaden gereiche. Er befiehlt ihnen bei den in den Freiheitsbriefen angedrohten Strafen und einer besonderen pen von fünfzig Mark lötigen Goldes, zahlbar in die ksl. Kammer, die Juden im Genuß ihrer Freiheiten und Gewohnheiten nicht zu beinträchtigen, sondern sie darin von des Reichs wegen zu hannthaben und zu schirmen und ihnen auch auf ihr Begehren gegenüber ihren Schuldnern gemäß den Schuldbriefen, wie es Herkommen ist, gerichtlichen und rechtlichen Beistand zu gewähren. Er gebietet ihnen außerdem, den Juden zu gestatten, von ihrem ausgeliehenen Geld angemessene Zinsen (zymlichen gesuche) zu nehmen, wie dies den Juden im heiligen Reich in päpstlichen Bullen in der Vergangenheit erlaubt worden ist.

Originaldatierung:
Am newnden tag des monats augusti (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im StadtA Regensburg (Sign. AR 1984/7, fol. 66v -67r), Pap. Druck (im Auszug): STRAUS n. 189 (nach Abschrift im Landesregierungsarchiv Innsbruck). Reg.: Regg. F. III., H. 4 n. 723 (nach Frankfurter Überlieferung).

Kommentar

Der Inhalt dieses Schreibens wurde auch im Merkzettel im StadtA Regensburg (Sign. Hist. I, 1, fol. 3621) unter dem Datum feria 3a ante Michaelis (September 26) verzeichnet. Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 558 und Germania Judaica 3, 2, S. 1183. Zur Reaktion der Stadt auf dieses Schreiben gegenüber dem Bf. von Regensburg vgl. GEMEINER 3 S. 531, Anm. 1055 und STRAUS n. 206.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 308, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-08-09_1_0_13_15_0_308_308
(Abgerufen am 20.04.2024).