[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg mit, daß er ihr Schreiben wegen der Geldforderung an die Juden1 erhalten und ihren vleiss in der Angelegenheit zu gevallen aufgenommen habe. Da er den Regensburger Juden wie anderen Juden auch die auferlegte Summe für den Krieg gegen den Hz. (Karl den Kühnen) von Burgund nicht erlassen möchte, befiehlt er ihnen bei Vermeidung seiner und des Reiches schwerer Ungnade, der genannten Juden Leib und Gut dazu anzuhalten, damit die geforderte Summe von 4000 Gulden an ihn bezahlt oder die Juden veranlaßt werden, ihre Botschaft an ihn zu schicken und sich mit ihm zu einigen.

Originaldatierung:
An mittichen vor Corpus Christi.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewen camrer und ratte der stat zu Regenspurg. (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1475 Mai 24 [Fasz. 32]), Pap., rotes, rückseitig aufgedr., weitgehend zerstörtes S 18. Reg.: STRAUS n. 183.

Kommentar

Erwähnt bei HEINIG, Hof, S. 1073, Anm. 765. Zur Reaktion der Stadt Regensburg vgl. STRAUS n. 184.

Anmerkungen

  1. 1Im bearbeiteten Bestand nicht überliefert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 307, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-05-24_1_0_13_15_0_307_307
(Abgerufen am 28.03.2024).