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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. bringt den Regensburger Juden gegenüber sein merkliches missvallen zum Ausdruck, da sie die geforderte Geldsumme für den Krieg gegen den Hz. (Karl den Kühnen) von Burgund immer noch nicht an ihn bezahlt hätten und befiehlt ihnen abermals, bei versperrung ewrer sinagogen und verliesung aller genaden, freyheiten, brivilegien und gerechtigkeitten .. auch aller geltschuld, pfandtschafft, zins und gült das Geld unverzüglich an seinen Diener und hofgesind, Doktor Caspar von Wernau, an seiner Statt zu übergeben. Sollten sie dies nicht tun, so werde er ohne weitere Aufforderung alle Reichsangehörigen, die Schuldner von ihnen seien, ihrer Schulden ledig erklären.

Originaldatierung:
Am sontag nach sand Pauls tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1475 Januar 29 [Gemeiners Nachlaß 11]), Pap. Reg.: LICHNOWSKY(-BIRK) 7 n. 1830; STRAUS n. 173; WIENER, Regesten 1 n. 98.

Kommentar

Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 547, Anm. 1091.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 303, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-01-29_1_0_13_15_0_303_303
(Abgerufen am 24.04.2024).