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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. hält Hz. Karl von Burgund vor, daß er menigfaltig beschwerung wider das heilig reiche übe, indem er einige Fürstentümer, Grafschaften und Länder, die von ihm (K.F.) und dem heiligen Reiche zu Lehen rühren, ohne (Lehns-)Empfang frevenlich innehabe. Obwohl er vor kurzem von ihm mit dem Herzogtum Geldern belehnt worden sei, habe er sich unterstanden, sich gegen seinen Willen Erbvogt des Stifts zu Köln zu nennen, obwohl dieses Stift ein merklich kurfürstenthumb und glid des heiligen reiches sei. Außerdem bedränge er die Stadt Neuss und die in ihr lebenden Reichsuntertanen aus aigen mutwillen schwer und habe manchen der in seine Gefangenschaft geratenen Verteidiger irer ritterlicher were und guttat halber töten lassen. Da ihm (K.F.) dies alles unleidlich sei, läßt er ihn mit Rat der Kff. Fürsten und anderer Reichsuntertanen wissen, daß er gegen ihn und seine Helfer gegenwere tun werde. Falls der Hz. durch diese gegenwere Schaden erleiden sollte, will er sich durch diesen Brief seine ksl. Ehre und Würde bewahrt haben.

Originaldatierung:
An samstag nach der heiligen drey kunig tag (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 679, fol. 232r -233v), Pap. Druck: FUGGER-BIRKEN, Ehrenspiegel S. 807f.; LÜNIG, Reichs-Archiv 6 S. 85. Reg.: CHMEL n. 6943; LICHNOWSKY(-BIRK) 7 n. 1825.; Regg. F. III., H. 4 n. 671 (nach Frankfurter Überlieferung); dsgl. ebd. H. 8 n. 363 (nach Darmstädter Überlieferung) und H. 10 n. 407 (nach Weimarer Überlieferung).

Kommentar

Zu den Auseinandersetzungen um das Erzstift Köln und den Neusser Krieg vgl. LANGE, Pulchra Nussia, S. 9-190; GILLIAM, Neusser Krieg, S. 201-254; FUHS, Hermann IV., S. 44-72; FUCHS/KRIEGERAller tugent ist er ein faß, S. 100ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 300, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-01-07_1_0_13_15_0_300_300
(Abgerufen am 20.04.2024).