[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15
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K.F. teilt den Prälaten, Klöstern und geistlichen Personen in Regensburg mit, Kammerer und Rat der Stadt Regensburg hätten ihn darüber unterrichtet, daß sie im Widerspruch zu den von römischen Kaisern und Königen der Stadt verliehenen Freiheiten1 (Wein) ausschenkten, was den Regensburgern zum Schaden gereiche und zur Verletzung ihrer Stadtfreiheiten führe. Da es ihm gebühre, die Genannten im Genuß ihrer Stadtfreiheiten zu schützen, befiehlt er ihnen, solich schenkhen nicht anders dann sich nach lautt der ytzgemelten freiheit und herchomens zimet, [zu] gebrauchen oder sich mit den Regensburgern hierüber gütlich zu einigen. Falls sie aber glaubten, hierzu nicht verpflichtet zu sein, sollen sie auf den nächsten nach Augsburg ausgeschriebenen Tag ihre bevollmächtigte Botschaft schicken, wo er die Sache verhören und auf eine gütliche Lösung hinwirken will.
- Originaldatierung:
- Am sontag nach unser lieben Fraun tag nativitatis (nach Kop.).
Überlieferung/Literatur
Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 10 [unfoliiert]), Pap. Reg.: LICHNOWSKY(-BIRK) 7 n. 1712.
Kommentar
Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 523, Anm. 1029 sowie bei JANNER 3, S. 577. Vgl. zu dem Streit über den Weinausschank auch BRAUN, Merkzettel, bes. S. 241 ff.
Anmerkungen
- 1Siehe oben n. 112 (Privileg von 1455 März 26, besonders Absatz [11]).
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 15 n. 284, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-09-12_1_0_13_15_0_284_284
(Abgerufen am 23.09.2023).