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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg mit, Nikolaus Groß1 von Nürnberg habe vortragen lassen, daß er in Österreich eine Schiffsladung Wein gekauft und hierzu einen glaubwurdigen scheffmann mit Namen Jörg Willinger von Steyreck, der die Donau hinauf und hinab fahre, angeheuert habe, die Weine nach Regensburg bis zur Anlegestelle Krautwirt2 zu bringen. Als die Weine dort angelangt seien, hätten die Mautner Hz. Albrechts von Bayern (-München) in Straubing gemeint, daß die Weine ihrer Herrschaft verfallen seien und hätten dies dem Mautner in Regensburg gemeldet, der dann von ihnen, den Regensburgern, verlangt habe, die Weine in Beschlag zu nehmen (auffzuhalten), worauf der Kammerer ihm zugesagt habe, diese unveruckt da zu behalten. Nachdem dies Nikolaus Groß bekannt geworden sei, habe der Nürnberger Rat einen seiner Diener mit Namen Hans Ramung mit Vollmacht an sie nach Regensburg gesandt. Durch diesen hätten die Nürnberger erklärt, daß die Weine nicht verfallen seien und hätten sie, die Regensburger, angerufen, dieselben Weine zu recht auffzuhalten und hätten sich vor ihnen, denen der gerichtszwang daselbst zustehe, zu Recht und zur Austragung des Streits erboten. Obwohl der Kammerer den Nürnbergern dies zugesagt habe, hätten sie (die Regensburger) dennoch eingewilligt, die Weine aus ihrem gerichtszwang (durch den bayerischen Mautner) wegführen zu lassen, so daß Nikolaus Groß hierdurch erheblicher Schaden entstanden sei. Da er (K.F.) niemandem, der Recht begehre, dies versagen solle, lädt er auf Begehren des Klägers die Genannten auf den 45. Tag nach Zustellung dieses Briefes, bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag, peremptorisch zur rechtlichen Verantwortung vor sich oder den, den er an seiner Stelle damit beauftragen werde, und weist sie darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werde.

Originaldatierung:
Am dreytzehenden tag des monads october (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im StadtA Regensburg (Sign. AR 1984/7, fol. 292r -293r), Pap. Vgl. darunter fol. 293r den Empfängervermerk: Sollich abgeschriben citacion ward meinem herren cammerer herrn Lucasen Pfister an pfintztag nach unser lieben Frawen liechtmesse tag (1473 Februar 5) zwischen zwayen und dreyen horen vormittags auff der Hewartt3. Vgl. zu dem Streitfall weiteres Material im StadtA Regensburg (Sign. AR 1984/7, fol. 293ff.) sowie im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 10). Lit.: GEMEINER 3 S. 515f.; HEINIG, Hof, S. 1070, Anm. 754.

Anmerkungen

  1. 1Zu Nikolaus Groß vgl. DEMELIUS, Groß, S. 205, Anm. 3a.
  2. 2Bei der Anlegestelle dürfte es sich um die Regensburger Weinlände gehandelt haben; vgl. BAUER, Regensburg, S. 134f.; ferner DACHS, Weinhandel, S. 74-81.
  3. 3Gemeint ist das Haus Heuport am heutigen Domplatz in Regensburg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 281, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-10-13_1_0_13_15_0_281_281
(Abgerufen am 29.03.2024).