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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt dem alten Abraham Ansei, Pyms, Saul (Sauwel) und Strölin, Juden von Regensburg, unnsern und des reichs camerknechten, mit, sein Diener Hans Kammermeier habe vorgebracht, daß Abraham Ansels Sohn, auch genannt Abraham, ihm eine Summe Geld schulde und daß Abraham Ansel, der das Erbe und Gut seines Sohnes innehabe, ihn swerlich ubernommen habe, daß Pyms und Strölin ihm seine Pfandobjekte, die sie im Besitz hätten, vorenthielten und daß insbesondere Saul das kaiserliche Geleit, das er laut hierüber ausgestelltem Brief1 genieße, an im zebrochen habe. Auf Anrufen Kammermeiers lädt er daher die Genannten auf den 45. Tag nach Zustellung dieses Briefes, bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag, peremptorisch zur rechtlichen Verantwortung vor sich oder den, den er an seiner Stelle damit beauftragen werde, und weist sie darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werde.

Originaldatierung:
Am dreizehenden tag des monads septembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift des 15. Jh. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1471 September 13 [Fasz. 565]), Pap. Reg.: STRAUS n. 122.

Kommentar

Erwähnt bei HEINIG, Hof, S. 1072.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 245.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 278, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-09-13_1_0_13_15_0_278_278
(Abgerufen am 23.04.2024).