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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. schreibt erneut Hz. Albrecht von Bayern (-München) in der Angelegenheit der beiden Frauenklöster Obermünster und St. Paul (in Regensburg). Nachdem Amtleute und andere Untertanen des Herzogs sich unterstanden hätten, den Klöstern an ihren Freiheiten, ihrem alten Herkommen und Gerechtigkeiten irrung und verhinderung zu tun und er ihm deshalb geschrieben habe1, habe er, der Hz. seinen guten Willen bekundet, wofür er ihm dankt. Dennoch sei zu seiner Kenntnis gelangt, daß die closterfrawen auf Betreiben seiner Amtleute mit geistlichem gericht ersucht würden. Da die genannten Frauen und Klöster ihm und dem heiligen Reiche als obristen vogt und schermer zugehörn, empfinde er es nicht ohne Grund als befremdlich, daß ohne seinen Willen und seine Zustimmung hier von anderen vernewerung und fürnemen vorgenommen würden. Er verstehe auch nicht, daß dir der sachen halb einich beswerung oblig oder dich die berürn, dardurch dir clagens not sey. Er gehe vielmehr davon aus, daß, falls deshalb einich hanndlung beschehen solt, ihm dies zu tun gebühre. Deshalb befiehlt er ihm, seine rechtlichen und sonstigen Aktivitäten in dieser Angelegenheit einzustellen (gütlich ruen und ansteen zu lassen).

Originaldatierung:
Am freytag nach sant Gallen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. KVv: Dem hochgeboren Albrechten, pfalczgraven bey Reine und herczogen in Beyren, unserm lieben oheim und fursten (Adresse, Blattmitte). Der romisch keyser schreibt von wegen der closter zu Obernmunster und sand Pauls zu Regens(burg), die rechtfertigung, damit sy furgenomen sein, abzutun. Von einer anderen Hand: 1470 freytag nach Galli (Empfängervermerke, darunter).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. Äußeres Archiv 1501, fol. 199 [Foliierung oben rechts]), Pap., rotes, rückseitig aufgedr., unkenntliches S (nur Reste erhalten).

Kommentar

Vgl. hierzu MÄRTL, weyber, S. 373.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 253.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 256, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-10-19_1_0_13_15_0_256_256
(Abgerufen am 20.04.2024).