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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. verwendet sich bei Kammerer und Rat der Stadt Regensburg zugunsten einer Aufenthaltserlaubnis für (Hans) Nußberger1 in ihrer Stadt.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Ergibt sich aus einer Eintragung im Merkzettel im StadtA Regensburg (Sign. Hist. I, 1, fol. 296v): Nusperger. Feria quarta post Pangracii ([1471] Mai 15). Heut ist uns der kaiserlich sandtbrief geantburtt, dez datum stet sabbato vor Urbani im 70 (1470 Mai 19), wirdt schir 1 iar, innhelt von seins hie wesens wegen etc. Darauf ist im zugsagt, nach und auf innhalt dez briefs gepürlich zu halten.

Anmerkungen

  1. 1Der bayerische Erbmarschall Hans Nußberger († 1482), der bei seinem Dienstherrn, Hz. Albrecht von Bayern (-München), in schwere Ungnade gefallen war und im Laufe dieser Auseinandersetzungen fast seine gesamten Besitzungen verloren hatte, versuchte, in der Stadt Regensburg eine Bleibe zu finden, was ihm im Jahre 1472 auch gelang; vgl. hierzu und zu den Hintergründen des Konflikts GEMEINER 3 S. 461ff, 511 sowie KRIEGER/FUCHS, Prozeß, S. 537, Anm. 113 (mit Hinweisen auf Lit. und weiteres Quellenmaterial).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 248, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-05-19_1_0_13_15_0_248_248
(Abgerufen am 19.04.2024).