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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Georg, Wilhelm und Cäcilie Altmann, Kinder des (verstorbenen) Martin Altmann, sowie den Brüdern Hans und Leonhard Aunkofer mit, Andreas Goppolt von Regensburg habe mit clag vorbringen lassen, daß ihm sein (verstorbener) Vater Hans Goppolt ein merckliche hab und gut hinterlassen habe. Diese Erbschaft habe, da er noch unmündig gewesen sei, auf Befehl von Kammerer und Rat der Stadt Regensburg zunächst Hans Ingolstädter als Vormund (als gerhab) verwaltet, und nach dessen Tod sei sie dann in die Hand ihres Vetters und schließlich nach dessen Tod in ihren Besitz (gewalt) gelangt. Obwohl er mehrfach von ihrem Vetter und von ihnen eine Rechnungslegung über die Vormundschaftsverwaltung verlangt habe, so hab im doch die nit gedeyhen mögen, sondern im sey solich rechnung bisher vertzogen worden, wodurch ihm erheblicher Schaden entstanden sei. Da er (K.F.) niemandem, der Recht begehre, dies versagen solle, lädt er auf Begehren des Klägers die Genannten auf den 45. Tag nach Zustellung dieses Briefes, bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag, peremptorisch zur rechtlichen Verantwortung vor sich oder den, den er an seiner Stelle damit beauftragen werde, und weist sie darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werde.

Originaldatierung:
Am zweliften tag des monets may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. KVv: Ladung Andreen Goppolt (Blattmitte, oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1470 Mai 12), Pap., rückseitig aufgedr. rotes S 18 (mit Pap. überklebt, gut erhalten).

Kommentar

Vgl. hierzu auch die Eintragungen in den Stadtrechnungen im StadtA Regensburg (Sign. Cameralia 16, fol. 290v) und die Eintragung im Merkzettel im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 298½, fol. 246v) sowie siehe unten n. 261.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 247, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-05-12_1_0_13_15_0_247_247
(Abgerufen am 29.03.2024).