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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. erinnert Kammerer und Rat der Stadt Regensburg daran, daß er ihnen schon mehrfach geboten habe, dem Linzer Bg. Andreas Prulmaier (Prülmair) zu gestatten, zur Begleichung seiner Geldforderungen gegen den in Regensburg hingerichteten Michael Wild die an diesen gelieferten, noch nicht bezahlten Weine wieder an sich zu nehmen. Nun habe ihn der genannte Prulmaier davon unterrichtet, daß sie dieses weiterhin unter dem Vorwand verweigerten, sich über die Angelegenheit näher unterrichten zu müssen. Er befiehlt ihnen nochmals, dem Genannten die Weine ohne Rücksicht auf die Ansprüche anderer Gläubiger (vor anndern desselben Wild geltern ungeirrt) herauszugeben oder, falls sie hiergegen Einwände hätten, auf den montag vor dem heiligen gotsleichnamstag nagstkünftigen (Juni 18) eine bevollmächtigte Gesandtschaft an seinen Hof zu senden, wo dann im Beisein Prulmaiers, der dann auch erscheinen werde, die Angelegenheit verhandelt werden solle.

Originaldatierung:
An sambstag nach sannd Jörgen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. KVv: Den ersamen, den kamrern und rat der stat zu Regenspurg, unsern und des reichs lieben getrewn (Adresse, Blattmitte). Darunter: Littera domini imperatoris und Kaiserlicher brief ex parte Andre Prulmaiern. Darunter ganz rechts: Prulmayr (Empfängervermerke).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1470 April 28), Pap., rückseitig aufgedr. rotes S 21 (beschädigt). Vgl. hierzu auch das Memorandum über den Streitfall Prulmaier im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 311½, fol. 7r -10v). Lit.: HEINIG, Hof, S. 1071, Anm. 754.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 246, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-04-28_1_0_13_15_0_246_246
(Abgerufen am 19.04.2024).