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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt dem Schultheißen, Richter und den Urteilssprechern des Gerichts zu Regensburg mit, der Regensburger Bg. Lienhart Reiz habe ihn davon unterrichtet, daß ihr Gericht in seinem Streit mit dem Juden Abraham von Kitzingen gegen ihn ein Urteil gefällt und einige beswerungen angeordnet habe mit vorbeheltniss irer nullitet und crafftlosikeit derselben urteil. Da sich Lienhart Retz hiergegen an ihn (K.F.) berufft und geappelliert und er die Appellation angenommen sowie den Parteien gemäß den ausgegangenen Ladungsbriefen1 einen Rechtstag vor dem ksl. Gericht angesetzt habe, befiehlt er ihnen, in dieser Angelegenheit nicht weiter zu prozedieren und erklärt, daß alle dennoch ergehenden Gerichtsentscheidungen kraftlos seien.

Originaldatierung:
Am neunden tag des monads january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. KVv: Citatio Lienhart Retz (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1470 Januar 9 [Fasz. 562]), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. S 18 (beschädigt).

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 239f.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 241, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-01-09_3_0_13_15_0_241_241
(Abgerufen am 24.04.2024).