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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt allen Reichsuntertanen mit, Kammerer und Rat der Stadt Regensburg hätten ihn davon unterrichtet, daß sie einen Rechtsstreit mit der Stadt Ingolstadt wegen der fürfart, die sie bei Ingolstadt beanspruchten, vor dem Hofgericht Hz. Ludwigs von Bayern (-Landshut) ausgetragen hätten, wobei das Gericht ihnen aufgetragen habe, eine weysung daselbst zu thun gemäß dem hierüber ergangenen Urteil. Da aber die, die eine solche weysung tun sollten, hierzu in der Mehrzahl Leute hernehmen müßten, die Hz. Ludwig nit undertenig, sondern in anderen Gerichten und Gebieten ansässig seien, die sie deshalb an gepürlich hilf des rechtens nicht vor das Hofgericht des Herzogs bringen könnten, hätten sie ihn (K.F.) gebeten, sie hierine gnedigclich zu fursehen. Da er dazu verpflichtet sei, einem yglichen seines rechtens und gerechtikeit mit gepurlicher fürdrung zu verhelffen und auch jeder für sich selbst schuldig sei, dem rechten zu hilff die warhait zu offenbarn, befiehlt er allen bei Vermeidung einer Pön von zehn Mark lötigen Goldes, zahlbar in die ksl. Kammer, und seiner und des Reiches schwerer Ungnade, sich auf Verlangen der Regensburger oder deren Anwälte auf Kosten der Regensburger vor dem Hofgericht Hz. Ludwigs persönlich einzufinden und dort ihre Zeugenaussage nyeman zu lieb noch zu laide zu leisten.

Originaldatierung:
Am letzten tag des monats may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1468 Mai 31 [Fasz. 556]), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. S 18 (beschädigt). Kop.: Abschrift des 15. Jh. ebd. (Sign. RL Regensburg 714, unfoliiert), Pap. Weitere Abschrift des 16./17. Jh. in den Collectaneen des Elias Eppinger ebd. (Sign. RL Regensburg 596, fol. 297r -298v), Pap. Reg.: LICHNOWSKY(-BIRK) 7 n. 1269.

Kommentar

Vgl. hierzu das Originalschreiben des Kanzlers Ulrich, Bf. von Passau, von 1468 Juni 10 an Kammerer und Rat der Stadt Regensburg im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 7 [unfoliiert]), in dem er ihnen mitteilt, daß er das erwünschte (obige) Schreiben euch zu fürdrung und gefallen habe ausfertigen lassen und ihnen über ihren Diener Berchtold Layntinger hiermit zukommen lasse. Vgl. hierzu auch GEMEINER 3 S. 438ff. und siehe unten n. 269.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 224, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-05-31_1_0_13_15_0_224_224
(Abgerufen am 16.04.2024).