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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg mit, der Jude Mayr zu Triest habe ihm vorgetragen, daß er gemeinsam mit seines Bruders Kindern und dem Juden Jossel (Josell), Sohn des Jonas, in Regensburg ein Haus besitze, das nach ordnung der judischeit daselbs in einem tailbrief in zwei entsprechende Wohnungen für ihn und die Kinder seines Bruders einerseits und Jossel andererseits aufgeteilt worden sei. Der genannte Jossel beeinträchtige ihn nun an seinem Anteil und versuche, ihn und seines Bruders Kinder davon ze dringen. Da dem K. dies frömbd und unbillich bedünkhet, gebietet er Kämmerer und Rat, darauf hinzuwirken, daß der genannte Jossel Mayr und seines Bruders Kinder in Frieden lasse, deren Rechte aus dem Teilbrief respektiere und ihnen auch auch für ihre Schäden nach Billigkeit Ersatz leiste. Sollte der Streit auf diese Weise nicht beigelegt werden können, sollen sie beiden Parteien einen zimlichen Rechtstag vor der judisch maisterschafft in Marchburg1 setzen, wo die Angelegenheit dann entschieden werden solle.

Originaldatierung:
Am eritag vor sannd Niclas tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewn dem kamrer und rat der stat zu Regenspurg (Adresse, Blattmitte). (Von unterschiedlichen Händen des 15. Jh.): Mayr jud Aram (oberer Blattrand, links) und: Kassacker pfleger zu Trie(s)t (oberer Blattrand, Mitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1466 Dezember 2 [Fasz. 464]), Pap., rotes, rückseitig aufgedr., mit Papier überklebtes S 21 (beschädigt). Reg.: STRAUS n. 87 (mit abweichendem Inhalt). Erwähnt in Germania Judaica 3, 2, S. 1483 (nach STRAUS).

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um Marburg (Maribor)/Slowenien, wo ein Judengericht bezeugt ist; vgl. CHMEL n. 8821; HEINIG, Hof, S. 194.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 206, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-12-02_1_0_13_15_0_206_206
(Abgerufen am 25.04.2024).