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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt seinem Rat, dem Erbmarschall Heinrich von Pappenheim, mit, daß Margarethe1, Ehefrau des Peter Beheim, Bg. von Regensburg, gegen ein Urteil, das Kammerer und Rat der Stadt Regensburg in dem Rechtsstreit zwischen ihr und Christoph Sitauer, Konrad Trunkel und Erhard Schneck, Propstrichter, als geschefftherren des verstorbenen Lienhart Ingolstädter2 zu deren Gunsten gefällt hatten, an ihn appelliert habe. Da er niemandem das Recht versagen solle und um den Parteien mer cost und zerung zu ersparen, befiehlt er ihm und gibt ihm hierzu volle Gewalt, an seiner Statt die Parteien rechtlich vor sich zu laden, zu verhören und den Streit zu entscheiden. Er gibt ihm auch Vollmacht, Kundschaft einzuholen, Zeugen zu vernehmen und diese auch, falls erforderlich, bei billichen und zimlichen penen des rechten zur Aussage zu zwingen. Falls eine Partei nicht erscheinen sollte, soll dennoch auf Erfordern der anwesenden Partei weiter verhandelt werden.

Originaldatierung:
Am zwelften tag des monads augusti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus episcopus Pat(aviensis) cancellarius (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift inseriert in einem Schreiben des Erbmarschalls Heinrich von Pappenheim an Christoph Sitauer, Konrad Trunkel und Erhard Schneck (Sneck) von fritag nach sand Michels des heiligen fürstenengels tage (1466 Oktober 3) im StadtA Regensburg (Sign. AR 1984/7 fol. 215r -216v), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Ein Brief der Margarethe Behaim von 1466 September 29 an ihren Verwandten Lienhart Beheim, in dem möglicherweise auf diesen Rechtsstreit angespielt wird, ed. Steinhausen, Frauenbriefe S. 105 f. n. X.
  2. 2Lienhart Ingolstädter verstarb 1464 April 8; vgl. URBANEK, S. 400f.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 200, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-08-12_1_0_13_15_0_200_200
(Abgerufen am 16.04.2024).