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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. verbietet einem (nicht genannten) Freigrafen1 eines (nicht genannten) westfälischen Gerichts2 in der Angelegenheit Penndaler weiter zu prozedieren.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Erwähnt in einer Eintragung des Merkzettel im StadtA Regensburg (Sign. Hist. I, 1, fol. 168r).

Kommentar

Die ksl. Briefe n. 189 und n. 190 wurden im Januar 1466 dem Freigrafen und dem Perndaler zugestellt; vgl. hierzu die Eintragungen in den Stadtrechnungen im Stadtarchiv Regensburg (Sign. Cameralia 16, fol. 58v) und im Merkzettel ebd. (Sign. Hist. I, 1, fol. 176v).

Anmerkungen

  1. 1Dabei dürfte es sich um Johann (Hans) von Hulschede gehandelt haben, der als Freigraf in Brackel (siehe Anm. 2) überliefert ist; vgl. VEIT, Feme, bes. S. 96, 190,192; LINDNER, Veme, S. 69.
  2. 2Bezieht sich wohl auf das Gericht in Brackel (Prakl), einem Stadtteil von Dortmund. Dies geht aus dem entsprechenden Eintrag in den Stadtrechnungen im StadtA Regensburg (Sign. Cameralia 16, fol. 58v) hervor.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 190, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-07-31_6_0_13_15_0_190_190
(Abgerufen am 24.04.2024).