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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt allen mit, daß er in dem nachstverganngenen unsern und des reichs krieg1 Bürgermeister, Rat, Bürger und Gemeinde der Stadt Augsburg wegen ihrer gehorsamen Hilfeleistung dahingehend begnadet habe, daß alle zugunsten Hans Liebers und gegen sie ergangenen Maßnahmen und Entscheidungen des Kammergerichts2 aufgehoben sein sollten, umb desselben Liebers mercklich verhanndlung, ungehorsam fravenlichs und argem mutwilligem furnemens, so er sich in dem obgerurten .. krieg gebruchet hat. Er bekräftigt diese Entscheidung und gebietet allen Reichsuntertanen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer Pön von fünfzig Mark lötigen Goldes, zahlbar an die Begünstigten, dies zu achten.

Originaldatierung:
Am pfintztag vor dem suntag Invocavit in der vasten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Udalricus episcopus Pataviensis cancellarius (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im StadtA Regensburg (Sign. AR 1984/7, fol. 138v, 139r), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist der Reichskrieg gegen Hz. Ludwig von Bayern (-Landshut) und seine Verbündeten; vgl. hierzu KRAUS, Sammlung der Kräfte, S. 298-305.
  2. 2Im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Siehe oben n. 145.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 184, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-02-28_1_0_13_15_0_184_184
(Abgerufen am 29.03.2024).