Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

Sie sehen den Datensatz 180 von insgesamt 504.

K.F. teilt dem ersamen unsern lieben andechtigen (Johann), Abt des Klosters Prüfening bei Regensburg, mit, daß Kammerer und Rat der Stadt Regensburg im Rechtsstreit gegen Erasm(us) Lerchenfelder, Bg. von Straubing, vor dem ksl. Kammergericht ein Urteil erlangt hätten, das ihnen einen Anspruch auf Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von 150 rheinischen Gulden zugesprochen habe, unter der Bedingung, daß die Regensburger innerhalb einer Frist von achtzehn Wochen und neun Tagen durch ihren Eid beweisen und bestätigen würden, daß ihnen diese Kosten wirklich entstanden seien1. Er befiehlt deshalb dem Abt, die Regensburger und auch Lerchenfelder vor sich zu laden, den geforderten Eid entgegenzunehmen und ihm hierüber zu berichten.

Originaldatierung:
Am sibenden tag des monats september (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus des Abtes Johann von Prüfening, eingefügt in seinem Bericht2 an K.F. von 1464 Dezember 3 im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1464 Dezember 3), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 179.
  2. 2Aus dem Ausführungsbericht des Abtes Johann über seine commission geht hervor, daß zu dem angesetzten Termin (Dezember 3) Jorg Lerchenfelder als Vertreter seines Bruders Erasmus erschien, im Namen seines Bruders auf die geforderte Eidesleistung verzichtete und den Regensburgern ausrichtigung leistete. Vgl. hierzu auch die Eintragung im Merkzettel im StadtA Regensburg (Sign. Hist. I, 1, fol. 159v) und siehe oben n. 156.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 180, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-09-07_2_0_13_15_0_180_180
(Abgerufen am 18.04.2024).