[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15
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K.F. verkündet ein Urteil des ksl. Kammergerichts, wonach Erasm(us) Lerchenfelder, Bg. von Straubing, dazu verurteilt wurde, an Kammerer und Rat der Stadt Regensburg Gerichtskosten in Höhe von 150 rheinischen Gulden zu bezahlen, wenn die Regensburger innerhalb einer Frist von achtzehn Wochen und neun Tagen beweisen könnten, daß ihnen diese Kosten wirklich entstanden sind.
Überlieferung/Literatur
Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Ergibt sich aus der Folgeurkunde n. 180.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Lerchenfelder, Regensburger und Straubinger Familie
- Regensburg (Bayern), Stadt
- Straubing (sö. Regensburg, Bayern)
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 15 n. 179, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-09-07_1_0_13_15_0_179_179
(Abgerufen am 24.04.2024).