[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15
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K.F. verwirft eine Entscheidung des westfälischen Gerichts, die in einem Rechtsstreit zwischen Klaus Widenmann, Bg. von Augsburg, einerseits und mehreren Regensburger Bürgern andererseits zugunsten des ersteren ergangen ist, und lädt diesen vor sein Gericht.
Überlieferung/Literatur
Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 144f., Anm. 293, der sich auf ein Notariatsinstrument von 1463 September 1 stützt, in dem Klaus Widenmann gegen die ksl. Vorladung „unverwandten Fußes “ an das westfälische Gericht zu Dorpemünde (Dortmund) appelliert.
Kommentar
Siehe oben n. 157.
Registereinträge
- Dortmund (Nordrhein-Westfalen), Stadt
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Regensburg (Bayern), Stadt
- Westfalen (Nordrhein-Westfalen), Landschaft
- Widenmann (Widmann)
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 15 n. 172, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-09-01_1_0_13_15_0_172_172
(Abgerufen am 18.04.2024).