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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. verlängert dem erwirdigen Ruprecht, Elekten (erwelten und bestetten) von Regensburg, die Frist zum Regalienempfang um weitere2 zwei Jahre. Während dieser Zeit soll er seine lehen und regalia innehaben, nützen und genießen wie seine Vorfahren, unter der Auflage, daß er hierin Kaiser und Reich in der gleichen Weise verpflichtet sein soll, wie wenn er die genannten Regalien und Lehen bereits empfangen hätte. Der gewährte Aufschub entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, vor Ablauf der gesetzten Frist die genannten Regalien und Lehen persönlich von ihm (K.F.) zu empfangen.

Originaldatierung:
Am eritag vor sand Urbanns tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Ulricus Welczli cancellarius. KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. HU Regensburg 1461 Mai 19), Perg., rotes S 18 (gut erhalten) in wachsfarbener Siegelschale an Ps. mit rückseitig eingedr. naturfarbenem Sekretsiegel (unkenntlich).

Kommentar

Siehe auch unten n. 171 u. 181.

Anmerkungen

  1. 1Die vorliegende Urkunde markiert ein neues Datum im Itinerar Friedrichs III; vgl. bisher HEINIG, Hof, S. 1367: Mai 4-Mai 18 Graz.
  2. 2Siehe bereits oben n. 134.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 161, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-05-19_1_0_13_15_0_161_161
(Abgerufen am 28.03.2024).