[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15
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K.F. verkündet ein Urteil des ksl. Gerichts, wonach die Stadt Regensburg von der Anklage des Fiskals (wegen der Behandlung des Erasmus Lerchenfelder)1 freigesprochen wurde.
Überlieferung/Literatur
Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Überliefert in einer zeitgen. Notiz zum Jahre 1460 unter Angabe der Beisitzer der Gerichtsverhandlung im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 411, fol. 229v). Zur Datierung vgl. eine Eintragung im Merkzettel im StadtA Regensburg (Sign. Hist. I, 1, fol. 104r) über die Kosten des Gerichtsbriefes, die mit feria 3a XIM virginarum (Oktober 21) datiert ist.
Kommentar
Siehe auch unten n. 179.
Anmerkungen
- 1Siehe oben n. 146.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Lerchenfelder, Regensburger und Straubinger Familie
- Regensburg (Bayern), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 15 n. 156, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-10-21_1_0_13_15_0_156_156
(Abgerufen am 28.03.2024).