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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Mgf. Albrecht von Brandenburg mit, Kammerer und Rat der Stadt Regensburg hätten ihm in der Streitsache gegen Erasmus Lerchenfelder mit brief und schriften vorgetragen, daß ihrer Meinung nach Lerchenfelder gegen sie keine Ansprüche erheben könne, und hätten sich, falls Lerchenfelder doch auf seinen Forderungen bestehe, vor ihm (K.F.) zu Recht erboten. Er befiehlt ihm daher, Erasmus Lerchenfelder anzuhalten, die Regensburger nicht in unpillich wege heranzuziehen und zu beschweren, sondern mögliche Ansprüche gegen sie vor dem ksl. Gericht geltend zu machen.

Originaldatierung:
An mittich nach dem suntag Letare in der vasten (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

KVv: Regenspurg. Copei des kaisers von Er(asem) Lerchenf(elders) wegen an den marggrafen (Empfängervermerk nach Kop.). Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1454 April 3), Pap.

Kommentar

Siehe Vorurkunde n. 109.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 110, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-04-03_1_0_13_15_0_110_110
(Abgerufen am 19.04.2024).