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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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Kg. F. bestätigt ein unter dem Vorsitz des Gf. Johann von Schaunberg ergangenes Kammergerichtsurteil in der Streitsache um das Erbe des Hans Fraunbergers zum Haag (zu Falkenfels) zwischen Gebhard Judmann und seinem Sohn Hans auf der einen Seite und Dietrich Staufer von Ehrenfels sowie Jörg Fraunberger von Haag auf der anderen Seite, nachdem zuvor vor Hz. Heinrich (IV.) von Bayern (-Landshut) über die Sache verhandelt worden war. Sollte Dietrich Staufer als Landsasse und Diener Hz. Albrechts III. von Bayern (-München) vom Kammergericht abgefordert werden, wird durch ein interlocutori eine derartige Abforderung zurückgewiesen. Gebhard Judmann soll seine Erbansprüche und seine Schadensersatzforderung mit Hilfe zweier Wappengenossen vor Kammerer und Rat der Stadt Regensburg beweisen.

Originaldatierung:
Sambstag vor Dionysi.
Kanzleivermerke:
KVr: Ad mandatum domini regis Michael von Pfullendorf (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: (Stark verkürzte und teilweise unverständliche) Abschrift des 16./17. Jh. in den Collectaneen des Elias Eppinger im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 596, fol. 234v), Pap.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 94, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-10-05_1_0_13_15_0_94_94
(Abgerufen am 25.04.2024).