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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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Kg. F. teilt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg mit, daß er den erteilten Verwahrungsbefehl über die in Regensburg hinterlegten Güter des verstorbenen Hz. Ludwig (VII.) von Bayern (-Ingolstadt)1 aufgehoben habe.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Ergibt sich aus einem Schreiben Hz. Heinrichs (IV., des Reichen) von Bayern (-Landshut) an die Stadt von 1448 März 13 im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1448 März 13 [Fasz. 476]); als verlorengegangen bereits erwähnt bei GEMEINER 3 S. 173, Anm. 330. Vgl. auch den Empfängervermerk der Vorurkunde n. 86, wo ebenfalls auf eine Kop. des Schreibens verwiesen wird.

Kommentar

Nach GEMEINER 3 S. 166f. war die Aushändigung der Wertgegenstände durch die Stadt Regensburg an Hz. Heinrich bereits 1447 erfolgt; vgl. auch die bei STRAUB, Hausstiftung, S. 142, Anm. 159 angeführte Quittung Hz. Heinrichs für Regensburg von 1447 September 28 über die Auslieferung der hinterlegten Gelder und Kleinodien im Wert von ca. 20000 ung. Gulden. Jedoch forderte Hz. Heinrich noch am 16. März 1449 von Kammerer und Rat der Stadt Regensburg die Rückgabe einer dort deponierten Geldtruhe, vgl. WILD, Fürstenkanzlei, S. 83, n. 87.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 9 (Venwahrungsbefehl Kg. Friedrichs von 1441 Januar 27).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 87, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-03-13_1_0_13_15_0_87_87
(Abgerufen am 20.04.2024).