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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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Kg. F. teilt dem Bf. (Friedrich) von Regensburg mit, Kammerer und Rat der Stadt Regensburg hätten vorgebracht, daß er ihnen und ihren Mitbürgern Schwierigkeiten beim Empfang ihrer Stiftslehen bereite (wie du sy .. an der lehen, so sy von dir und der stifft hand, verleihunge etwas beswärest und in irrung und verziehen darinn tuost). Er befiehlt ihm, den Regensburgern ihre Lehen on eintrag zu leihen und sy nicht anders noch ferrer drengen oder beswärn, wan das von alter herkomen und von deinen vorfaren bischoven gehalten ist. Für den Weigerungsfall stellt er in Aussicht, daß, falls die Regensburger ihn als den obersten lehenherren ermanen sollten, die Lehen zu verleihen, er sich dann nach herkomen des reichs halten müßte.

Originaldatierung:
An dornstag vor sant Dionisen tag unsers reichs im sechsten jare.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift (der Kanzlei?) im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1445 Oktober 7), Pap. Weitere Abschrift inseriert in einer Urkunde des Notars Hans Teubing von 1445 November 12 ebd. (Sign. RU Regensburg 1445 November 12), Pap.

Kommentar

Nach GEMEINER 3 S. 142 (ohne Quellenangabe) lag den Auseinandersetzungen der Versuch des Bischofs zugrunde, die Lehentaxen der „gemeinen Lehen“, d. h. aller Lehen mit Ausnahme der Ratsfamilien, zu steigern. Der ebd. S. 154 erwähnte angebliche zweite Brief Kg. Friedrichs III. an den Bf. in dieser Angelegenheit ist in Wirklichkeit mit dem vorliegenden Schreiben identisch, das GEMEINER irrig auf 1446 Oktober 6 datierte.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 70, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-10-07_1_0_13_15_0_70_70
(Abgerufen am 18.04.2024).