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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg mit, daß Bf. Friedrich von Regensburg sich darüber beklagt habe, daß er von ihnen an seinen hochstiftischen Freiheiten und Gerechtigkeiten in der Stadt in etlichen artikeln1vast geenget werde und fügt einen verschlossenen zedel bei, in dem die Beschwerdepunkte des Bischofs aufgeführt sind. Der Bf. habe außerdem vorgetragen, daß er oft versucht habe, die Angelegenheit gütlich zu regeln, aber bisher ohne Erfolg. Er habe deshalb ihn (Kg. F.) angerufen, sie zu einem angemessenen Verhalten anzuweisen. Der Kg. fordert sie deshalb auf, sich mit dem Bf. zu vertragen und ihm das zuzugestehen, was er von seins stiffts wegen billich oder rechtlich haben sol. Sollten sie aber hiergegen Einwände haben, sollen sie ihre bevollmächtigte Botschaft auf den mittichen nach phingsten schirst (Mai 19) an ihn senden, wo dann die beiderseitigen Ansprüche auch in Gegenwart des Bischofs verhört werden. Er erwartet schriftliche Antwort.

Originaldatierung:
An sant Jorgentag unnsers richs im sechsten jar (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 6, fol. 112r-v).

Kommentar

Zum Inhalt vgl. GEMEINER 3 S. 141f. und 148-152 (mit falscher Datierung auf 1446); JANNER 3, S. 463-465 (ohne Festlegung bei der Datierung). Siehe auch unten n. 66.

Anmerkungen

  1. 1Die angesprochenen artikel des Bischofs und das Antwortschreiben der Stadt Regensburg von 1445 Mai 4 sind überliefert im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 6, fol. 113r -114r, zeitgen. Kop).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 65, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-04-23_1_0_13_15_0_65_65
(Abgerufen am 19.04.2024).