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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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Kg. F. teilt allen Reichsständen, insbesondere aber den Herzögen Heinrich (IV. dem Reichen) von Bayern (-Landshut) und Albrecht (III.) von Bayern (-München) zunächst den Verlauf einer früheren Kammergerichtssitzung mit, die mit zwei Urteilen zugunsten des Hans Closner von Stubenberg und seiner Ehefrau Margarete geendet habe1. In einem ersten Urteil seien deren Prozeßgegner, Jakob von Degenberg, Haimeram und Kaspar Nußberger, Hans Fraunberger zum Haag zu Falkenfels und Sigmund Puchberger dazu verurteilt worden, an sie beide 1000 ung. Gulden zuzüglich der versessen zins aus Margaretes väterlichem Erbe laut des hierüber ausgestellten Schuldbriefes2 zu bezahlen. Außerdem habe Hans Closner von Stubenberg ein weiteres Urteil erlangt, wonach Jakob von Degenberg sowie Heimeram und Kaspar Nußberger dazu verpflichtet worden seien, ihm 500 ung. Gulden als Schadensersatz für den Umstand zu bezahlen, daß er wegen des Heiratsgutes seiner Frau zuvor das Gericht des verstorbenen Hz. Hans3 habe anrufen müssen. Beide Zahlungen sollten innerhalb der nächsten sechs Wochen und drei Tage nach Zustellung entsprechender, hierüber ausgestellter kgl. Gebotsbriefe4 erfolgen. Obwohl den Betroffenen diese Gebotsbriefe inzwischen zugestellt worden seien, hätten sie aber solcher urteil nit gnug getan, wie Hans Closner vor dem Kammergericht geklagt habe. Wann nu wenig hilffet urteil zu sprechen, es sey denn, das gebotten werde, den gnug zu tun, habe das kgl. Kammergericht entschieden, daß er (Kg. F.) gegen die Vorgenannten wegen ihrer Säumnis mit strengikeit des gerichts procedieren solle5. Deshalb gebietet er allen, insbesondere den angesprochenen Herzögen von Bayern, Hans Closner und die von ihm Bevollmächtigten gegen seine genannten Prozeßgegner zu unterstützen und ihn so lange in den Besitz der Güter der Säumigen zu setzen, bis seine und seiner Frau Forderungen gemäß den ergangenen Urteilen erfüllt seien.

Originaldatierung:
Des nechsten zinstags nach des heiligen creutz tag exaltacionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. KVv: Geschaeftbr(ief) (unterer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1444 September 15), Perg., S, ursprünglich an Ps., abgefallen und verloren.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. hierzu den kgl. Gerichtsbrief von 1443 November 26 (abgedruckt bei CHMEL, Anhang S. LVIf. n. 41 = CHMEL n. 1553).
  2. 2Im bearbeiteten Bestand nicht überliefert.
  3. 3Johann I., Pfgf. von Pfalz-Neumarkt-Neunburg, war 1443 März 13 gestorben.
  4. 4Siehe oben n. 50-53.
  5. 5Ob die hier genannte Entscheidung des Kammergerichts vom Kg. gesondert beurkundet wurde, geht aus dem Zusammenhang nicht hervor.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 54, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-09-15_1_0_13_15_0_54_54
(Abgerufen am 19.04.2024).