Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

Sie sehen den Datensatz 37 von insgesamt 504.

Kg. F. teilt allen mit, daß am heutigen Tage Hans Fraunberger zum Haag (Hage) (zu Falkenfels und Zaitzkofen) vor dem kgl. Kammergericht unter Vorsitz Bf. Leonhards von Passau erschienen sei und durch seinen angedingten Fürsprecher folgenden Sachverhalt habe vorbringen lassen: Das Kammergericht habe im anvang1 zu seinen Gunsten entschieden, daß er das Gericht gantz ußwarten solte, ob die von ihm verklagte und vorgeladene2 Anna, Witwe Heinrich Nothafts, oder jemand von ihretwegen erscheinen werde, der ihm zum rechten antwurte, oder ob niemand kommen werde. Danach sollte geschehen, was Recht sei3. Also habe er gewartet und da niemand gekommen sei, wolle er nun seine Klage gegen die genannte Anna vorbringen, die ihm sins wybs4vätterlich erb by irs mannes zyten und ouch nach sinem tod vorgehalten habe, wodurch ihm ein Schaden von zweitausend Gulden entstanden sei. Da nun der letzte Rechtstag sei, bitte er das Gericht um ein Urteil darüber, ob er seine Klage gegen die genannte Anna icht billich .. wider si behalten und erwunnen hett. Darauf sei mit gemainer gesamneter urteil zu Recht erkannt worden, daß der beklagten Anna ein schub und tag, nämlich sechs Wochen und drei Tage von der Verkündung dieses Urteils an gerechnet, zu gewähren seien, um ihr Gelegenheit zu geben, am nächsten Rechtstag nach Ablauf dieser Frist vor dem Kammergericht zu erscheinen und ihre Nichtvertretung mit eehaftiger not und durch kains verziehen willen zu entschuldigen. Sollte sie aber zu dem angesetzten Tag nicht kommen oder niemand zur Vertretung schicken oder nicht bereit sein, zur Bekräftigung der vorgebrachten Entschuldigungsgründe einen Eid zu leisten, sollte der Fraunberger seinen zuspruch um die zweitausend Gulden wider si behabt und erwunnen haben. Es sei weiter zu Recht erkannt worden, daß der Fraunberger dieses Urteil der Beklagten verkünden solle. Hiebii sind gewesen: Die strengen und ersamen Hans von Neitperg (Neyperg) Hans Staufer (Stouffer), Veit vom Rotenhan, Härtung von Cappel, [doctor] in beiden rechten, Peter Bachmüller und Friedrich von Breckachhusen, in geistlichen rechten doctores, und die vesten Hans Fraunberger von Prunn (Brun), Ulrich Camerer, Leupold Axpach (Aspach), Jörg von Bebenburg, Konrad Peßnitzer (Besnitzer) und Hans Lidwacher.

Originaldatierung:
Am nechsten sambstag vor dem sonnentag Judica in der vasten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Michahel de Pfullendorff. KVv: Hanns Frauenbergers urteilsbrief von der Notscherfin (!) wegen (Empfängervermerk, oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1443 April 6 [Personenselekt Cart. 83 Frauenberg]), Perg., rotes S 11 in naturfarbener Siegelschale an Ps. (gut erhalten) mit rückseitig eingedr. Sekretsiegel (unkenntlich).

Anmerkungen

  1. 1Im anvang bedeutet hier wohl, daß die Entscheidung auf der ersten Sitzung des Kammergerichts in diesem Streitfall gefällt wurde.
  2. 2Siehe die Vorurkunde n. 36.
  3. 3Ob die Entscheidung des Kammergerichts beurkundet wurde, ist aus dem Zusammenhang nicht ersichtlich.
  4. 4Kunigunde.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 37, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-04-06_2_0_13_15_0_37_37
(Abgerufen am 19.03.2024).