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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. ernennt seine Räte Eb. Friedrich von Salzburg, Bf. Sylvester von Chiemsee, Hz. Albrecht (III.) von Bayern(-München), Hans von Neitperg und Lic. iur. utr. Ulrich Riederer zu seinen Kommissaren in den anhängigen Fehden Mgf. Albrechts von Brandenburg gegen Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Nürnberg sowie Konrad von Heideck bzw. Eb. Dietrichs von Mainz, Mgf. Jakobs (I.) von Baden sowie Gf. Ulrichs von Württemberg gegen die Reichsstädte, da ihm selbst trotz größtem Bemühen keine Lösung derselben gelungen sei. Er bevollmächtigt sie, insgesamt oder in beliebiger Zusammensetzung zu viert oder zu dritt, die genannten Parteien sowie alle jetzt und künftig an den kriegerischen Auseinandersetzungen Beteiligten zu gütlichen Tagen zu laden, sie zu verhören und mit allen notwendigen Mitteln und nach bestem Vermögen zu versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen, oder aber, im Falle des Mißlingens, sie unter Androhung von swern und billichen penen rechtlich an ihn zu verweisen. Er gibt ihnen ferner die Vollmacht, zum Besuch der von ihnen anberaumten Tage in seinem Namen allen unmittelbar und mittelbar Beteiligten freies Geleit zuzusichern, auf die Einhaltung dieses Schutzes mit allen verfügbaren Mitteln zu achten und ermahnt alle Beteiligten zum Gehorsam gegenüber den Kommissaren. Der Kg. bekräftigt, daß alle Maßnahmen der Kommissare gelten sollen, als wenn er sie selbst träfe, erweitert seine Vollmacht auch auf alle hier nicht ausdrücklich genannten, von den Kommissaren jedoch gegebenenfalls für notwendig erachteten Vorgehensweisen und gebietet jedermann die Beachtung dieser Bestimmungen bei seiner und des Reichs schweren Ungnade.

Originaldatierung:
An sand Steffans tag in weihnechtveirtegen (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Siegelankündigung der Kop. zufolge jedoch mit anh. S. – Kop.: Inseriert in dem an Bürgermeister, Räte und Bürger der Städte Rothenburg ob der Tauber, Weil, Heilbronn und Reutlingen gerichteten, mit dem Ladungstermin 1450 April 12 und dem rückseitigen Vermerk Rotenburg Heylprunn Rewtling(e)n versehenen Schreiben der Kommissare von mantag nach sand Dorotheen tag 1450 (Februar 9) im StA Nürnberg (Sign. Rst. Rothenburg, Akten Nr. 326 pag. 119-120), Pap., vier rote und ein grünes S rücks. aufgedrückt. – Ebenfalls inseriert in dem an Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Nürnberg sowie Konrad von Heideck gerichteten Exemplar1, das abschriftlich überliefert ist im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 2 Nr. 17 fol. 31r -33r, hier: 31r -32v und ebd. 2 Nr. 1 fol. 202v -205v, hier: 202v -205r), Pap. (15. Jh.). Druck: SATTLER , Geschichte Würtenberg Graven 2 S. 120-123 n. 84b (hier: S. 121-123). Reg.: Regg.F.III. H. 4 n. 169 (nach unzulänglicher Überlieferung); LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 1541; Württ. Regesten 1 n. 4372. Lit.: WEECH, Darstellung S. 396f.

Anmerkungen

  1. 1Die Zusage Nürnbergs und Konrads von Heideck erfolgte umgehend am 21. Februar 1450 (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 2 Nr. 1 fol. 205v -206r).

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 499, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-12-26_1_0_13_14_0_497_499
(Abgerufen am 19.04.2024).