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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. setzt Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg davon in Kenntnis, daß er Eb. Dietrich von Mainz, Bf. Peter von Augsburg und Hz. Heinrich (IV.) von Bayern(- Landshut) bevollmächtigt habe, den Versuch einer gütlichen Einigung zwischen ihnen und Mgf. Albrecht von Brandenburg zu unternehmen, zumindest aber einen befristeten Frieden zu vermitteln, fordert sie auf, unabhängig von einer zwischenzeitlichen gütlichen oder rechtlichen Einigung durch ihn selbst, den von den Kommissaren ihnen noch zu benennenden Tag mit einer bevollmächtigten Botschaft zu beschicken und gebietet ihnen, bis dahin nichts gegen die Gegenpartei zu unternehmen.

Originaldatierung:
Am freytag vor sant Marien Magdalenen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. – KVv: Nüremb(er)g (rechter oberer Blattrand1).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2065), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. Lit.: HEINIG, Reichsstädte S. 265.

Kommentar

Vgl. das zu diesem Datum erschlossene Mandat an Mgf. Albrecht von Brandenburg in den Regg.F.III. H. 11 n. 97 und die vormaligen Friedensgebote (n. 460, 461 und 477).

Anmerkungen

  1. 1Nach der ursprünglichen Faltung des offenen Briefs.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 487, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-07-18_2_0_13_14_0_485_487
(Abgerufen am 19.04.2024).