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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt Eb. Dietrich von Mainz im Vertrauen darauf, daß er über die Auseinandersetzungen zwischen Mgf. Albrecht von Brandenburg einer- und Konrad von Heideck sowie Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg andererseits, auch über die ihm, dem Kg. durch Botschaften beider Parteien abgegebenen näheren Erläuterungen und schließlich das ebenfalls an ihn herangetragene Rechtserbieten des von Heideck und der Nürnberger durch deren Mitteilung unterrichtet sei, mit, daß er zunächst dem Mgf.1 und dann der Gegenpartei2 geboten habe, dieses Rechtgebot zu achten, sich nicht zu befehden, noch sonstwie unrechtmäßig gegeneinander vorzugehen. Er bittet ihn unter Hinweis auf seine Pflichten gegenüber Kg. und Reich, sobald er von kriegerischen Maßnahmen der Parteien höre, dagegen vorzugehen.

Originaldatierung:
Am freitag nach sannd Gorgen tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Drei Abschriften im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 2 Nr. 1 fol. 79r-v und Nr. 2 fol. 75r-v sowie ebd. 126 Nr. 1 fol. 62r-v), Pap. (15. Jh.). Reg.: Regesten Baden 3 n. 6936. Erwähnt bei MÜLLNER , Annalen 2 S. 414. Lit.: WEECH, Darstellung S. 363; KANTER, Albrecht Achilles S. 446.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 460.
  2. 2Siehe n. 461.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 462, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-04-25_2_0_13_14_0_462_462
(Abgerufen am 24.04.2024).