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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt Mgf. Albrecht von Brandenburg mit, daß er sowohl von der markgräflichen als auch von der nürnbergischen Botschaft mündlich und schriftlich über ihre gegenseitigen Auseinandersetzungen und das Rechtserbieten der Nürnberger und des Konrad von Heideck auf ihn, den Kg. unterrichtet worden sei. Auch habe er die schriftliche Erläuterung des von Heideck, daß die Anwürfe des Mgf. einerseits seine Ehre beträfen, weshalb beide Parteien bereits vor Pfgf. Ludwig (IV.) zu Recht stünden1, und anderseits sich auf ein Bergwerk2 bezögen, zur Kenntnis genommen. Durch seine Räte habe er daraufhin der markgräflichen Botschaft sein Mißfallen und sein gegen den Mgf. gerichtetes Verbot übermittelt, den von Heideck und die von Nürnberg samt ihren Helfern nicht zu befehden oder sonstwie unrechtmäßig gegen sie vorzugehen, noch dies anderen zu gestatten. Der Kg. weist ihn abschließend darauf hin, daß er dasselbe auch der Gegenpartei geboten habe.

Originaldatierung:
An sand Jorgen tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Drei Abschriften im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 2 Nr. 1 fol. 78v -79r und Nr. 2 fol. 74v -75r sowie ebd. 126 Nr. 1 fol. 61v -62r), Pap. (15. Jh.). – Abschrift im Historischen Archiv des GNM Nürnberg (Sign. Rst Nürnberg II/11 fol. 1r-v), Pap. (15. Jh.). Erwähnt in Regesten Baden 3 n. 6936 und bei MÜLLNER , Annalen 2 S. 414. Lit.: KANTER, Albrecht Achilles S. 445; HEINIG, Reichsstädte S. 265.

Kommentar

Dieses Mandat kennzeichnet den Beginn der kgl. Einflußnahme auf die seit geraumer Zeit anhaltenden Auseinandersetzungen. Zur Einordnung dieses Mandats und der folgenden, den mgfl. Krieg betreffenden Stücke ist jeweils auf umfangreiche Literatur zurückzugreifen, die übersichtlich zusammengestellt ist im Kommentarteil zu MÜLLNER, Annalen 2 S. 409. Neben MÜLLNERS bereits für das Jahr 1449 sehr umfangreiche Darstellung selbst (ebd. S. 409-453) ist insbesondere auf Städtechroniken 2 S. 93-352 sowie auf die Beilagen ebd. S. 353-534 zu verweisen. Eine Literaturzusammenfassung bietet KÖLBEL, Der erste Markgrafenkrieg.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. zur Rolle und zu den Bemühungen Pfgf. Ludwigs in dieser Sache Städtechroniken 2 S. 123-142. Mgf. Albrecht lehnte das Rechtserbieten des von Heideck auf den Pfgf. mit dem Hinweis ab, er (Heideck) sei mgfl. Landsasse, allenfalls stünde der Rechtszug zum Kg. offen. Vgl. WEECH , Darstellung S. 357.
  2. 2Einer der Hauptvorwürfe des Mgf. bezog sich auf ein Bergwerk, das Konrad von Heideck auf eigenem Grund und Boden, aber inmitten markgräflichen Gebiets, in Laibstadt (s. Heideck) angelegt hatte, an dessen Ausbeutung Nürnberger Bürger beteiligt und in dem zahlreiche Arbeiter aus der Stadt beschäftigt waren. Der Mgf. fühlte sich dadurch in seinem den Brandenburgern durch K. Karl IV. 1363 verliehenen Bergwerksregal verletzt (RI VIII n. 3934; Mon. Zollerana 4, 1ff.). Aufforderungen an die Stadt, ihre Beteiligung an dem Bergwerk einzustellen, blieben erfolglos, andere mgfl. Klagen traten im weiteren Verlauf der Auseinandersetzungen in den Vordergrund. Vgl. WEECH , Darstellung S. 356f. und FRANKLIN , Achilles, S. 8f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 460, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-04-23_1_0_13_14_0_460_460
(Abgerufen am 19.04.2024).