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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt dem Erbmarschall Heinrich von Pappenheim mit, er habe erfahren, daß es ihm trotz kgl. Auftrags1 und Vollmacht an zwei Rechttagen nicht gelungen sei, genügend geeignete unser und des reichs lehenman zur Verhandlung und Entscheidung in der Appellationssache zwischen dem Nürnberger Bürger Georg Geuder einer- und Walter Schütz, andererseits zu verpflichten, möglicherweise weil diese sich an solich ende nit sicher getrauwten zu komen. Er fordert ihn auf, den Parteien einen neuen Rechttag an einem anderen Ort zu benennen, den die Lehnsmannen soviel als zu solichem rechten notturfft ist sicher erreichen können, und erneuert seine vormals gegebene Vollmacht, die Lehnsmannen zu verpflichten, mit ihm zusammen solich recht helffen besitzen und vollenden.

Originaldatierung:
Am montag nachst nach dem sonnentag Invocavit.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. d. Caspare canc. ref.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Geuder-Rabensteiner Archiv, Urkunden Nr. 84), Pap., ehedem rotes S 11 rücks. aufgedrückt ab und verloren. – Kop.: Abschrift im Geuder-Heroldsberg Archiv zu Heroldsberg (Sign. B 76 fol. 309a -310), Pap. (16. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. die beiden 1448 ergangenen kgl. Kommissionsaufträge n. 399 und 444.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 457, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-03-03_1_0_13_14_0_457_457
(Abgerufen am 28.03.2024).