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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Aalen (Aulun) mit, anläßlich der heutigen Sitzung des kgl. Kammergerichts sei ein Bevollmächtigter der Gff. Wilhelm und Ludwig von Oettingen erschienen, habe einen vidimierten Urteilsbrief des in dem Streit zwischen ihnen und den von Oettingen eingesetzten kgl. Kommissars1 Bf. Peter von Augsburg verlesen lassen, worin u. a. bestimmt worden sei, daß die von Aalen dem oettingischen Knecht Klaus Zoller Schadenersatz leisten sollten und um Verkündung solich erluterunge an die von Aalen gebeten. Diesem Ersuchen habe der Kg. mit den Fürsten, Gff. und andern besitzern stattgegeben. Er lädt sie daher auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich, um ihnen das Urteil und unser erluttrung zu eröffnen, und weist sie darauf hin, daß auch bei Abwesenheit auf Erfordern der Gegenpartei nach ordnunge des rechten verfahren werden wird.

Originaldatierung:
An dinstag vor unser lieben Frowen tag purificacionis (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2001), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Die Abschrift wurde mit Schreiben von 1448 März 29 ebd. (ebd. Nr. 2008) von Ulm an Nürnberg gesandt.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 395.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 396, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-01-30_2_0_13_14_0_396_396
(Abgerufen am 16.04.2024).