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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt Georg von Seckendorff mit, daß er den in dem Rechtsstreit zwischen ihm und Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg festgesetzten Rechttag1 wegen herfart, reise und merklicher ursach nicht einhalten könne und diesen daher auf den nächsten Rechttag nach unser lieben Frawen tag nativitatis (September 8) verschoben habe. Er fordert ihn auf, den Termin wahrzunehmen, wo dann zwischen den Parteien nach allem herkumen entlich beschehen soll, was recht ist, und setzt ihn davon in Kenntnis, daß er dasselbe den Nürnberger verkündet habe.

Originaldatierung:
Am freitag in den pfingsten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. – Kop.: Notariatsinstrument2 des öff. Notars Leonhard Erengroß von Gastein (Kasteun) von 1446 Juli 3 mit dem Rückvermerk Vidimus des ufslags in der sach der von Nüremb(er)g und Seckendorffs im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1917), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 343.
  2. 2Das Notariatsinstrument wurde auf Betreiben Nürnbergs ausgestellt vor dem Rathaus zu Nürnberg und bezeugt von Ulrich Truchseß und Anton Küffler, Einwohner zu Nürnberg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 357, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-06-10_4_0_13_14_0_357_357
(Abgerufen am 18.04.2024).