Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

Sie sehen den Datensatz 343 von insgesamt 501.

Kg. F. setzt Georg von Seckendorff davon in Kenntnis, daß er, nachdem ihm die auf Appellation von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg gegen ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil des Landgerichts Nürnberg ausgegangene kgl. Ladung1 bisher noch nicht ausgehändigt worden sei und er nun persönlich sich vor ihm zu Recht erboten habe, einen Rechttag nach sand Jacobs tag im snytt (Juli 25) angesetzt habe. Er lädt ihn daher auf diesen Tag, den er ihm mit der Zeit bis dahin als einen dritten entlichen rechttag peremptorisch setzt, vor sich zu rechtlicher Verhandlung und Entscheidung, unterrichtet ihn davon, daß er die Gegenpartei in gleicher Weise geladen habe2, und weist ihn darauf hin, daß auch bei Abwesenheit auf Erfordern des gehorsamen teils verfahren werden wird.

Originaldatierung:
Am freitag vor dem Palmtag3 (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zwei Abschriften im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Akten des 7-farbigen Alphabets Nr. 136 fol. 61r-v und ohne fol.), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 341.
  2. 2Siehe n. 344.
  3. 3Die Datierungszeile erschlossen aus dem in der Kop. auf die Ladung für Nürnberg vom gleichen Tag bezogene ut supra.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 343, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-04-08_1_0_13_14_0_343_343
(Abgerufen am 20.04.2024).